StraPaDi - Strahlenpassdienstleistungen
  1. Sie haben keinen Strahlenschutzbeauftragten?

    Sie benötigen eine Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für die Beschäftigung in Kontrollbereichen von fremden Anlagen (Kernkraftwerke, Kliniken, etc.)?

     

    Wir können Ihnen helfen!!!

    Wir bieten Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket" an. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die administrativen Aufgaben rund um den Strahlenschutz nach § 25 Strahlenschutz-gesetz erledigen wir für Sie!

    Rufen Sie uns an: +49 177 512 1905

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