Sie haben keinen Strahlenschutzbeauftragten?
Sie benötigen eine Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für die Beschäftigung in Kontrollbereichen von fremden Anlagen (Kernkraftwerke, Kliniken, etc.)?
Wir bieten Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket" an. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die administrativen Aufgaben rund um den Strahlenschutz nach § 25 Strahlenschutzgesetz erledigen wir für Sie!
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